Sturmschäden, Leckstellen-Ortung und -Sanierung
Leckstellen, Sturmschäden, Ausbesserungsarbeiten führen wir nach Absprache gern in Stundenlohn oder nach Festpreis für Sie aus.
Ein paar Tipps und Hinweise für den Fall der Fälle: Bei Sturmschäden (ab Windstärke 8) setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrem Versicherungsobmann in Verbindung, damit wir in Zusammenarbeit mit ihm das weitere Vorgehen abstimmen können.
In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr, um Folgeschäden vermeiden zu helfen! Falls es erforderlich ist, schnell notdürftige Reparaturen vorzunehmen, dokumentieren wir das auch gern auf Fotos, um die anschließende Schadensregulierung durch Ihre Versicherung zu erleichtern.
Die Gebäudeversicherung haftet für Sturm- und deren Folgeschäden. Ist der Schaden am Dach durch den Umsturz eines morschen Baumes entstanden, so ist die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers zuständig. Hat hingegen ein gesunder Baum den Schaden verursacht, gilt dies als „höhere Gewalt“, und der Eigentümer ist aus der Haftung entbunden.
Gibt die Versicherung grünes Licht, können Sie Ihren Dachdecker mit der fachgerechten Reparatur des Schadens beauftragen. Eines sollten Sie jedoch in jedem Fall stets beherzigen: Steigen Sie niemals selbst auf Ihr Dach, denn schlimmer als ein „Dachschaden“ ist ein Schaden an Ihrer Gesundheit!